In unserer Arbeit unterliegen wir u.a. folgenden aufgeführten Gesetzen.
- Grundlagen des Bildungs - und Erziehungsplans
- SGB VIII § 8a ( Schutzauftrag zur Kindeswohlgefährdung )
- Infektionsschutzgesetz
- Sozialdatenschutzgesetz
dies bedeutet, dass wir als Einrichtung nicht befugt sind Namen, Adressen und Telefonnummern an andere Elternteile oder fremde Personen ohne dessen Zustimmung herauszugeben.
Bei der Aufnahme in unserer Einrichtung muss ein Gesundheitstest vorliegen.
Kranke Kinder und Medikamentenvergabe
Grundsätzlich haben kranke Kinder keinen Betreuungsanspruch in unserer Einrichtung. Falls Ihr Kind krank ist, sollten Sie bitte bei uns anrufen um den Schutz aller Kinder und Angestellten zu gewährleisten. Da das Verabreichen von Medikamenten in der Verantwortung der Eltern liegt, übernehmen wir dieses Haftungsrisiko nicht.